Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon, insbesondere eventueller Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie in Textform bestätigt.
  2. An sein Angebot ist der Käufer drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn er entweder vom Verkäufer in Textform bestätigt wird oder wenn der Verkäufer den Vertrag binnen einer Frist von drei Wochen ausführt. Für die Rechtzeitigkeit der Ausführung kommt es auf die Absendung der Ware durch den Verkäufer an.
  3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder zumindest in Textform vereinbart worden sind.
  4. Die Preise sind Nettofestpreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Porto und Verpackung, es sei denn, es wurden "frei Haus"-Preise vereinbart. Vereinbarte Nachnahmesendungen werden zuzüglich der jeweils gültigen Nachnahme- sowie Portokosten berechnet.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 3 % Skonto zahlbar.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen. Die Forderungen des Käufers aus seiner Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus dem Geschäftsverhältnis an den Verkäufer abgetreten.
  8. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während eines Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte bestimmen sich dann nach dieser Ziffer. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in diesem Abschnitt genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
  9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  10. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht haben oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet Vorauskasse. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Erhalt der Ware diese auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Werktagen nach Empfang der Ware beim Verkäufer eingehen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Farb- und Lichtechtheit sowie die Abriebfestigkeit des Materials nicht gewährleistet werden kann. Hat der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  12. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglicher Weise und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen beim Verkäufer.
  13. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragspartner aus allen Lieferungen ist der Sitz des Verkäufers.
  14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, Landshut. Der gleiche Gerichtsstand gilt dann, wenn der Käufer nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz ins Ausland verlegt. Gleiches gilt dann, wenn der Vertrag mit einem im Ausland ansässigen Käufer geschlossen ist.
  15. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

               Kontakt

 

Werner Trachten

Gürtel -und Taschen

Eck 107

D- 84137 Vilsbiburg

 

Tel.: 08741 / 4987

Fax: 08741 / 1779

 

Email: info@werner-trachten.de

 

Inh. Jürgen Meyer

Ust.-Id.-Nr. DE128901184